BIOFA Naplana Pflegeemulsion

BIOFA Naplana Pflegeemulsion
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Art.Nr.: 22

Naplana Pflegeemulsion von BIOFA ist ein sehr ergiebiges Konzentrat aus natürlichen Rohstoffen zur Grund-und Unterhaltspflege von geölten, gewachsten oder lackierten Fußböden, Möbeloberflächen, Glattleder u.a. Es bietet  Schutz gegen Schmutz und mechanichen Abrieb  von Oberflächen. Die Pflegeemulsion bietet nach kurzer Trocknungszeit eine seidenglänzende Oberfläche ohne zu polieren. Die behandelten Flächen werden aufgefrischt, sind diffusionsfähig und schmutzabweisend. Auf glatten Steinböden sollte Naplana nur  sparsam angewendet werden. Auch bei Anwendung über längere Zeiträume baut sich bei richtiger Anwendung keine unangenehme, schwer zu entfernende Wachsschicht auf. Durch regelmäßige Pflege wird die Lebensdauer des Bodens deutlich verlängert. NAPLANA kann nach dem Auftrocknen noch maschinell weiter aufpoliert werden.

Verbrauch: 3-5 Verschlußkappen Pflegemittel auf 5l Wasser

Inhaltsstoffe

Wasser, Carnaubawachs, Fettsäure-Alkoholester, Lavandinöl, Bergamottöl (enthält Limonen).

Verarbeitung

Neu behandelte Fußböden nach frühestens 4 Wochen zuerst mit NACASA Universalreiniger  reinigen. Anschließend NAPLANA dünn und gleichmäßig (3-5 Verschlusskappen = 75-125 ml auf 5 l lauwarmes Wasser) mit fussel-freiem, weichem Lappen oder Bodenwi-scher auftragen. Die weiteren Pflegeintervalle richten sich nach der Art der Beanspruchung der Untergründe. Auf Glattleder und anderen Untergründen kann NAPLANA auch konzentrierter bis pur angewendet werden.

Achtung! Polierte Oberflächen neigen zu Rutschgefahr! Vorversuche durchführen und evtl. Testflächen anlegen! Un-tergründe vor jeder Behandlung mit NAPLANA zuerst gründlich reinigen und NAPLANA nicht überdosieren, sonst Streifenbildung und Rutschgefahr!

Reinigung der Arbeitsgeräte

Sofort mit Wasser und evtl. Seife reinigen.

Lagerung

Kühl, frostfrei und gut verschlossen lagern.

Sicherheitshinweise

Für Kinder unerreichbar aufbewahren, und nicht in größeren Mengen ins Abwasser geben.

Entsorgung

Größere Restmengen gemäß den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsorgen. Kleine Restmengen können ins Abwasser gegeben werden. Entleerte und gereinigte Gebinde sind gemäß den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

 

 

Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 28. Mai 2009 in unseren Katalog aufgenommen.

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